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OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; ABK § 13
Diebstahl eines aus Neuteilen zusammengebauten Kfz in Berlin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 13; VVG § 61
Papierfundstellen
- VersR 1995, 655
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991). - BGH, 17.10.1966 - II ZR 123/64
Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991). - BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87
Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991). - BGH, 30.03.1989 - I ZR 2/87
Haftung für unsachgemäße Lagerung von Flaschenwein
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
- OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
Grob fahrlässiger Sorgfaltsverstoß in der Hausratversicherung
Der Versicherungsnehmer muß deshalb bereits einfachste, naheliegende Sicherungserwägungen nicht angestellt und das nicht beachtet haben, was unter den gegebenen Umständen jedem vernünftigen Menschen einleuchten mußte (vgl. OLG Frankfurt VersR 1995, 655 ). - OLG Hamm, 24.06.1998 - 20 U 32/98 Es kann nämlich nicht festgestellt werden, daß dies für den Versicherungsfall kausal würde (s. dazu u.a.: Senat VersR 1993, 220 ; VersR 1987, 605 ; VersR 1983, 229 und VersR 1982, 995 ; OLG Bamberg VersR 1996, 969 und OLG Frankfurt/a.M. VersR 1995, 655 ).